Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:
Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden
60 € für besondere Anlässe: Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.
50 € monatlich als Sachbezug: Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.
Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.
So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.
Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden
Geschenke bis 50 €netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.
Pauschalversteuerungmit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.
Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.
Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.
Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.