Gin | Wunderburg Pink

31,90  inkl. MwSt zzgl. Versand

Vorrätig

6,38  / 100 ml

Beschreibung

Wunderburg Pink – Beerenpower mit einem Hauch von Rosen

Manchmal muss es etwas Besonderes sein.

Wunderburg Pink ist die Berry Edition des Wunderburg Dry Gin – eine meisterhafte Komposition aus Erdbeeren, Himbeeren und Rosenblüten der alten Rosensorte „Rosa Centifolia“. Die leuchtend pinke Farbe verführt das Auge, während die fruchtige Explosion am Gaumen dich direkt in den Sommer katapultiert!

Genieße Wunderburg Pink pur oder als perfekten Pink Gin Tonic: Die klassischen Wacholdernoten verschmelzen mit der verführerischen Süße der Beeren zu einem unwiderstehlichen Geschmackserlebnis. Ideal für Sommernächte oder entspannte Balkonmomente.

  • Berry Edition mit Erdbeere, Himbeere & Rosa Centifolia
  • Fruchtig-frisch & floral – mit klassischer Wacholdernote
  • Perfekt für Pink Gin Tonic oder pur auf Eis
  • Stilvoll leuchtende Farbe – ein echter Hingucker
  • Inhalt: 500 ml | 48,0 % Vol.

Hinweis: Enthält Alkohol. Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.

Zutaten

Gin-Komposition mit Erdbeeren, Himbeeren & Rosenblüten.

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelunternehmer

Sparkstill GmbH | Im Farchet 24 | 83646 Bad Tölz

Nettofüllmenge

500 ml

EP1097

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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