Bites | Tassenpudding | Schokolade

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Vorrätig

2,03  / 100 g

Beschreibung

Kleiner Moment, großer Genuss – RUF Tassenpudding Schokolade

Wenn der Alltag nach einer süßen Auszeit ruft: Der RUF Glücklichmacher Tassenpudding Schokolade ist dein schneller Weg zu cremigem Schokogenuss – ganz ohne Kochtopf. Einfach mit heißem Wasser aufgießen, umrühren und genießen!

Zart, schokoladig und herrlich unkompliziert – ideal für kalte Tage, spontane Pausen oder den kleinen Hunger zwischendurch.

  • Zarter Schokoladengeschmack – cremig & intensiv
  • Schnelle Zubereitung mit nur sprudelnd heißem Wasser
  • Perfekt für kleine Pausen, das Büro oder gemütliche Abende
  • Kein Kochen nötig – direkt in der Tasse zubereiten
  • Inhalt: 59 g Beutel

Zubereitung:
Beutelinhalt in eine große Tasse geben, mit **150 ml sprudelnd kochendem Wasser** aufgießen und **kräftig umrühren**, bis sich das Pulver vollständig gelöst hat. Kurz warten & warm genießen!

Ein kleines Stück Glück – schnell gemacht & richtig lecker.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,065 kg
Lebensmittelunternehmer

RUF online GmbH | Oldenburger Str. 1 | D-49610 Quakenbrück

Nettofüllmenge

59 g

Zutaten

Zutaten: Vollmilchpulver, 21 % Schokoladenpulver (Zucker, Kakaopulver), modifizierte Stärke, Maltodextrin, Zucker, 8,5 % Zartbitter-Raspelschokolade (Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter, Emulgator: Lecithine), Aroma.

Kann Spuren von Ei, Soja und Schalenfrüchten enthalten.

 

 

 

Nährwerte

Nährwerte pro 100 g

Brennwert kj 497 kJ
Brennwert kcal 118 kcal
Fett 3,1 g
davon gesättigte Fettsäuren 2 g
Kohlenhydrate 20 g
davon Zucker 12 g
Ballaststoffe 0,8 g
Eiweiß 2,5 g
Salz 0,08 g
EP1328

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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