Gewürzmischung | Stullen Spice

5,95  inkl. MwSt zzgl. Versand

Vorrätig

Beschreibung

Stullen Spice – Würze für deine Lieblingsbrotzeit

Du denkst, Butterbrot war gestern? Dann kennst du unser Stullen Spice von POTLUCK noch nicht! Die aromatische Gewürzmischung verleiht deiner Stulle das gewisse Etwas – ganz gleich, ob mit Käse, Avocado oder veganem Aufstrich.

  • Mit Meersalz, Paprika, Petersilie, Zwiebel & Schwarzkümmel
  • Ideal als Topping auf Brot, Sandwiches oder Bowls
  • Vegan, ohne Zusatzstoffe & 100 % natürlich
  • Inhalt: 60 g

Einfach eine Prise auf die Stulle streuen – fertig ist dein Upgrade fürs Pausenbrot!

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,33 kg
Lebensmittelunternehmer

POTLUCK GmbH | Straßenbahnring 18 | D-20251 Hamburg

Nettofüllmenge

60 g

Zutaten

Zutaten: Meersalz, Paprika, Tomate, Zwiebel, Schwarzkümmel, Rauchsalz, Pfeffer, Zitrone, Schnittlauch, Petersilie, Senf, Bohnenkraut

Allergene: Enthält Senf. Kann Spuren von Sellerie, Sesam, Mandeln, Gluten und Erdnuss enthalten.

 

durchschnittliche Nährwerte je 100 g

Energie 1126 kJ / 269 kcal
Fett 8,2 g
- davon gesättigte Fettsäuren 1,3 g
Kohlenhydrate 25 g
- davon Zucker 18 g
Ballaststoffe 22 g
Eiweiß 12 g
Salz 19 g
EP1406

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner