Bites | Japan-Mix

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Vorrätig

1,65  / 100 g

Beschreibung

Reiskräckermix im Japan-Style – leichter Genuss mit besonderem Geschmack

Der Japan-Mix ist ein aromatischer Reissnack für alle, die es leicht, knusprig und abwechslungsreich mögen. Nach traditionellem Verfahren hergestellt – vom Schälen über das Kochen bis zum Backen – entsteht ein feiner Mix aus sorgfältig gewürzten Reiskräckern mit typisch japanischer Note.

Ideal für zwischendurch, zum Teilen oder als Snack zum Aperitif – knusprig, leicht und einfach besonders.

  • Fein gewürzter Reiskräckermix im japanischen Stil
  • Leicht, knusprig & aromatisch
  • Traditionell hergestellt – ohne frittieren
  • Perfekt als Snack zwischendurch oder zum Aperitif
  • Inhalt: 200 g

Ein knuspriger Snackgenuss für alle, die das Besondere lieben – inspiriert von japanischer Snackkultur.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,22 kg
Lebensmittelunternehmer

Meienburg GmbH & Co. KG | Branterei 13 | D-26419 Schortens

Nettofüllmenge

200 g

Zutaten

Zutaten: 86 % Reis, Sojasoße (Wasser, Sojabohnen, Weizen, Salz), Zucker, Stärke, Seegras, modifizierte Stärke, Farbstoffe (Paprikaextrakt, Zuckerkulör). Zutaten in veränderlichen Anteilen.

Kann Spuren enthalten von Ei, Erdnüssen, Milch, Schalenfrüchten und Sesam.

 

durchschnittliche Nährwerte je 100 g

Energie 1604 kJ / 378 kcal
Fett 0,5 g
- davon gesättigte Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 86 g
- davon Zucker 4 g
Eiweiß 6,9 g
Salz 1,9 g
EP1479

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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