Bites | Mandeln in Trüffelschokolade

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Vorrätig

3,87  / 100 g

Beschreibung

Edle Verführung – Mandeln in Trüffelschokolade

Knackige geröstete Mandeln, umhüllt von einer zartschmelzenden Trüffelschokoladenhülle – eine Kombination, die auf der Zunge zergeht! Diese edle Nascherei vereint nussiges Aroma mit cremigem Schokoladengenuss, perfekt für besondere Genussmomente oder als kleines Geschenk für Schokoladenliebhaber.

Ob zum Kaffee, als feine Leckerei zwischendurch oder als edle Beigabe zu einem Geschenk – diese Mandeln sind einfach unwiderstehlich!

Geröstete Mandeln umhüllt von edler Trüffelschokolade
Perfekte Balance zwischen Crunch & zartem Schmelz
Edler Schokoladengenuss für besondere Momente
Ideal als Geschenk oder für pure Genussmomente

Zutaten

Mandeln in Trüffelschokolade

Zutaten: 70 % Vollmilchschokolade mit Kakaopulver (Zucker, Kakaomasse, Vollmilchpulver (Laktose), Kakaobutter, Molkepulver (Milch, Laktose), 3 % Kakaopulver, Emulgator: Sojalecithin, natürliches Vanillearoma), 30 % Mandelkerne.

Kakaoanteil: mindestens 30 %.

 

durchschnittliche Nährwerte je 100g

Energie 2219 kj / 530 kcal
Fett 34,4 g
- davon gesättigte Fettsäuren 13,0 g
Kohlenhydrate 42,9 g
- davon Zucker 40,7g
Eiweiß 10,7 g
Salz 0,0 g

 

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelunternehmer

DelikatessenWinkel GbR | 70565 Stuttgart

 

Nettofüllmenge

150 g

EP1236

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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