Kugelfisch mit Vibration

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Beschreibung

Kugelfisch mit Vibration

Dieser niedliche Kugelfisch-Brummer in fröhlichem Orangeton sorgt mit seinen sanften Brumm-Geräuschen für jede Menge Spielspaß bei Babys! Die handliche, runde Form und das angenehme Material machen ihn perfekt für kleine Hände – ideal zum Greifen, Erkunden und Entdecken.

Neben dem motorischen Training regt der sanfte Sound die akustische Wahrnehmung an. Ob als Geburtsgeschenk, kleine Überraschung oder Begleiter für den Alltag – dieser Fisch bringt garantiert Freude ins Kinderzimmer!

  • Beschreibung: Oranger Kugelfisch mit Vibration als schöne Beschäftigung für die Kleinen. Erfreut immer wieder aufs Neue.
  • Material: 100 % Baumwolle
  • Füllung: 100 % Polyester, geprüft nach Öko-Tex Standard 100; allergieneutral, Spielzeugnorm DIN EN 71-3 getestet.
  • Größe: ca. 10 x 10 cm
  • Pflege: Handwäsche – Holzring vor der Wäsche entfernen empfohlen.
  • Weitere Infos: ava&yves GmbH
  • Entspricht den Anforderungen nach EN 71-3
  • Vibrationsmechanismus für Babyspielzeug (nicht herausnehmbar)
  • Holzring aus unbehandeltem Buchenholz

Zusätzliche Informationen

Interessen

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Anlässe

EP1050

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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