Gewürzmischung | Knoblauch-Kräuter-Dip

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Vorrätig

18,00  / 100 g

Beschreibung

Würzige Perfektion – Knoblauch & Kräuter in Bestform!

Der Knoblauch-Kräuter-Dip von Delikatessen Winkel ist die perfekte Mischung aus würzigem Knoblauch und fein abgestimmten Kräutern – ideal für alle, die kräftige Aromen lieben!

Ob als Dip mit Joghurt oder Crème fraîche, als Marinade für Fleisch & Gemüse oder als geschmackvolle Basis für Dressings und Saucen – diese Mischung bringt ausgewogene Würze in jede Küche.

  • Intensiver Geschmack durch Knoblauch & Kräuter
  • Vielseitig einsetzbar für Dips, Dressings & Marinaden
  • Einfach anrühren & genießen
  • Hergestellt aus hochwertigen, natürlichen Zutaten
  • Ohne künstliche Zusätze – 100 % Geschmack
  • Inhalt: 30 g

Für Genießer:innen, die es würzig, unkompliziert & lecker mögen.

Zutaten

Zutaten: Zwiebel, Schnittlauch, Dill, Kerbel, Liebstöckelblätter, Petersilie, Paprika, Kümmel, Knoblauch, Basilikum, Sellerieblätter, Senf, Pfeffer, Estragonblätter, Kurkuma, Muskatnuss, Bockshornkleesaat, Chili.

durchschnittliche Nährwerte je 100 g

Energie 1196 kj / 286 kcal
Fett 5,3 g
- davon gesättigte Fettsäuren 0,9 g
Kohlenhydrate 37,4 g
- davon Zucker 30,6 g
Eiweiß 17,8 g
Salz 0,2 g

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelbezeichnung

DelikatessenWinkel GbR | Alexandra & Andreas & Christian Hofmann | Industriestr. 15 | D-70565 Stuttgart

Nettofüllmenge

30 g

EP1058

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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