Grußkarte – Willkommen

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Beschreibung

Grußkarte „Willkommen“ – Schön, dass du da bist!

Die Grußkarte „Willkommen“ heißt neue Kolleg:innen, Freund:innen oder Gäste herzlich willkommen – ob zum Start im neuen Job, beim Einzug oder einfach im Leben.
Das hochwertige DIN A5-Format mit stilvoller Gestaltung lässt viel Platz für persönliche Worte oder Teamnachrichten.

Besonders charmant: Die Karte kommt mit einem schlichten Postkartenhalter aus Holz – so kann sie direkt aufgestellt werden und bleibt als kleine Erinnerung sichtbar.

  • Hochwertige DIN A5 Grußkarte mit „Willkommen“-Schriftzug
  • Inklusive Postkartenhalter aus hellem Holz
  • Ideal für Begrüßung, Onboarding oder persönliche Geschenke
  • Viel Platz für persönliche Worte & Teamgrüße

Ein liebevolles Detail, das verbindet – und zeigt: Du bist hier genau richtig.

E1491

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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