Gewürzmischung | Café de Paris

5,20  inkl. MwSt zzgl. Versand

Vorrätig

8,67  / 100 g

Beschreibung

Französischer Genuss – Gewürzmischung Café de Paris

Ein Hauch Frankreich für deine Küche: Die Café de Paris Gewürzmischung bringt die fein abgestimmte Würze der berühmten französischen Buttersoße auf deinen Teller. Aromatische Kräuter, Gewürze und eine zarte Knoblauchnote machen sie zum perfekten Begleiter für Fleisch, Fisch oder als Dip zu Brot & Gemüse.

Ob als Basis für cremige Saucen oder in Kombination mit Joghurt oder Schmand – diese Mischung sorgt im Handumdrehen für ein feines, französisches Geschmackserlebnis.

  • Authentische französische Gewürzmischung für Saucen & Dips
  • Fein würzig mit Kräutern, Knoblauch & edlen Gewürzen
  • Ideal zu Fleisch, Fisch, Fondue & Gemüse
  • Schnelle Zubereitung mit Joghurt oder Schmand
  • Inhalt: 60 g

Zubereitung:
2–3 TL Café de Paris in 200 g Schmand oder Joghurt einrühren – fertig ist ein würziger Dip oder eine cremige Sauce!

Zutaten

Gewürzmischung - Café de Paris

Zutaten: Gewürze (Knoblauch, Zwiebel, Kurkuma, Pastinaken, Koriander, Kreuzkümmel, Chili, Bockshornklee, Paprika, Pfeffer, Piment, Senf, Ingwer, Fenchel, Kardamom), pflanzliche Brühe (Würze, Traubenzucker, pflanzliches Fett, Säurungsmittel: Citronensäure), Meersalz (21%).

 

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelunternehmer

DelikatessenWinkel GbR | 70565 Stuttgart 

Nettofüllmenge

60 g

EP1299

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner