Gewürzmischung | BBQ & Grill

2,90  inkl. MwSt zzgl. Versand

Vorrätig

17,06  / 100 g

Beschreibung

Würzige Highlights – BBQ & Grill Gewürzmischung

Diese aromatische Gewürzmischung ist ein Muss für alle Grillfans! Ob Fleisch, Gemüse oder Grillkäse – die perfekt abgestimmte Komposition aus hochwertigen Kräutern und Gewürzen sorgt für eine intensive, würzige Note und den typischen BBQ-Geschmack.

Einfach auf das Grillgut geben, kurz einwirken lassen und genießen – für ein echtes Geschmackserlebnis vom Rost.

  • Würzige BBQ-Gewürzmischung für Fleisch, Gemüse & Grillkäse
  • Perfekt abgestimmte Kräuter & Gewürze
  • Intensives Aroma für echte Grillmomente
  • Einfache Anwendung – direkt auf das Grillgut streuen
  • Inhalt: 17 g

Ideal für Grillabende, BBQ-Partys oder als kleine Geschenkidee für Grillliebhaber.

Zutaten

Zutaten: Rohrzucker, Paprika, Meersalz, Chili, Buchenrauchsalz, Knoblauch, Zwiebel, Pfeffer, Oregano.

durchschnittliche Nährwerte je 100 g

Energie 1122 kJ / 268 kcal
Fett 5,0 g
davon gesättigte Fettsäuren 0,9 g
Kohlenhydrate 47,8 g
davon Zucker* 41,9 g
Ballaststoffe -
Eiweiß 7,1 g
Salz 21,2 g

 

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelunternehmer

Wurm GmbH + Co. KG | 51107 Köln

Nettofüllmenge

17 g

EP1162

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner