Geschenkbox – Kaffeepause

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Beschreibung

Kaffeepause – kleine Auszeit, große Wirkung

Manchmal braucht es nur einen guten Kaffee, ein bisschen Knusperglück und einen Moment für sich selbst. Unsere Geschenkbox „Kaffeepause“ ist genau das: eine liebevoll zusammengestellte Einladung zum Durchatmen, Genießen und Krafttanken. Ideal für stressige Homeoffice-Tage, gemütliche Nachmittage oder als charmante Geste, um jemandem Wertschätzung zu zeigen.

Ob als Dankeschön, kleine Motivation oder einfach so – diese Box ist perfekt für alle, die sich (oder anderen) eine genussvolle Pause gönnen möchten.

  • Kaffeebecher „Kaffeepause“ (300ml) – Hochwertiger Becher mit Botschaft für bewusste Kaffeemomente
  • Cantuccini di mandorle (150 g) – Knuspriges Mandelgebäck nach italienischer Art – ideal zum Eintauchen oder Snacken
  • Knalle Popcorn Butterkaramell-Tahiti-Vanille – Der Bestseller: knusprig, süß, duftend – ein Hauch Südsee in der Snackpause
  • Grußkarte „Ein Hoch auf dich“ – Persönliche Worte, die einfach guttun

📌 Informiert genießen: Inhaltsstoffe, Menge, Allergene und Nährwerte sind direkt beim entsprechenden Produkt einsehbar.

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Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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