Tee | Frischmacher

8,90  inkl. MwSt zzgl. Versand

Vorrätig

11,13  / 100 g

Beschreibung

Natürlich erfrischt – der perfekte Kick für deinen Tag!

Der Frischmachertee von Teegeschwister (80 g) ist eine belebende Kräuterteemischung, die dir neue Energie schenkt – ganz natürlich und wohltuend. Ob am Morgen, nach dem Sport oder als kleine Auszeit im Familienalltag: Dieser Tee sorgt für einen erfrischenden Moment der Balance.

Die harmonische Mischung aus hochwertigen Kräutern, feinen Zitrusnoten und einer sanften Schärfe belebt Körper & Geist – für alle, die ihren Alltag bewusst genießen möchten.

  • Erfrischende & vitalisierende Kräuterteemischung
  • Mit Zitrusnoten & leichter Schärfe – für den extra Frischekick
  • Ideal für den Start in den Tag, nach dem Sport oder zwischendurch
  • Hergestellt mit viel Liebe von Teegeschwister
  • Inhalt: 80 g lose – für viele belebende Tassen

Perfekt für frisch gebackene Eltern & alle, die sich natürliche Energie gönnen möchten.

Zusätzliche Informationen

Anlässe

Lebensmittelunternehmer

teegeschwister | Marcel Wohn | Kuhlmannstr. 6 | 49492 Westerkappeln

 

Nettofüllmenge

80 g

Zutaten

Tee "Frischmacher" Koffeinhaltiger Guayusa-Tee

Zutaten: Guayusa* (40 %), Lemongras* (32,5 %), Orangenschalen*, Krauseminze* (11 %), Zitronenschalen*, Mandarinenstücke*.

aus kontrolliert biologischem Anbau.

 

EP1089

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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