Gewürzmischung | Fleur de Sel

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Vorrätig

7,44  / 100 g

Beschreibung

Fleur de Sel – Das Salz der Feinschmecker

Fleur de Sel ist das edelste Meersalz – hauchzart, leicht knusprig und reich an natürlichen Mineralien. Es wird traditionell von Hand in Salzgärten abgeschöpft und veredelt deine Gerichte mit einer feinen, milden Salznote.

Ob als Finish auf Gemüse, Fisch, Fleisch oder sogar Desserts – dieses Salz hebt Aromen sanft hervor, ohne sie zu überdecken. Ein echtes Highlight für deine Küche und die feine Alltagsküche.

  • Feines, handgeschöpftes Meersalz aus traditionellen Salzgärten
  • Milder Geschmack mit natürlicher Mineralität
  • Perfekt zum Veredeln von Speisen aller Art
  • Knusprige Textur für ein besonderes Mundgefühl
  • Inhalt: 80 g

Für alle, die auf das gewisse Etwas nicht verzichten möchten.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,31 kg
Lebensmittelunternehmer

POTLUCK GmbH | Straßenbahnring 18 | D-20251 Hamburg

Nettofüllmenge

80 g

Zutaten

Zutaten: Fleur de Sel

Allergene: Kann Spuren von Senf, Sellerie, Sesam, Mandeln, Gluten und Erdnuss enthalten.

 

Nährwertinformation: Salz enthält von Natur aus keine Nährwerte im eigentlichen Sinne, wie Fett, Zucker oder Eiweiß.

EP1401

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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