Bites | Popcorn in Peanut-Butter-Salted-Caramel

4,90  inkl. MwSt zzgl. Versand

4,90  / 100 g

Beschreibung

Amerikanischer Genuss – Peanut Butter Salted Caramel Popcorn von Knalle

Süß trifft salzig – und das auf die knusprigste Art! Dieses Popcorn verbindet heißluftgebackene Knusprigkeit mit cremiger Erdnussbutter und intensivem Karamell. Eine Prise Steinsalz sorgt für den perfekten Mix aus süß und salzig.

  • Heißluftgebackenes Premium-Popcorn – besonders leicht und knackig
  • Cremige Erdnussbutter mit intensivem Nussaroma
  • Salzkaramell mit Steinsalz für den besonderen Geschmackskick
  • Perfekt als Snack auf der Couch, beim Serienabend oder im Geschenkset
  • Inhalt: 100g

Ein Snack mit Suchtfaktor, der deine gute Laune garantiert hebt!

Zutaten

Peanut Butter Salted Caramel Popcorn

Zutaten: Mais, Zucker, Invertzuckersirup, Glucosesirup, Butter, Sahne, Erdnussbutter (7 %) (100 % geröstete Erdnusskerne), Steinsalz (2 %).

Kann Spuren von Erdnüssen und Gluten enthalten.
Mais ohne Gentechnik!

Nährwerte

Nährwerte pro 100 g

Brennwert kj 1553 kJ
Brennwert kcal 375 kcal
Fett 10 g
davon gesättigte Fettsäuren 4,1 g
Kohlenhydrate 62 g
davon Zucker 32 g
Eiweiß 5,9 g
Salz 1,6 g

Zusätzliche Informationen

Lebensmittelunternehmer

Popkornditorei Knalle GmbH | Raumerstrasse 32 | D-10437 Berlin

Nettofüllmenge

100 g

EP1384

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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