Gewürzmischung | Aglio e Olio

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Vorrätig

9,92  / 100 g

Beschreibung

Aglio e Olio Gewürz – Italien auf deinem Teller

Mit dem Aglio e Olio Gewürz von Potluck holst du dir das echte mediterrane Lebensgefühl direkt nach Hause. Die Mischung aus Knoblauch, Paprika, Chili, Petersilie, Basilikum und Oregano bringt würzige Aromen perfekt auf den Punkt – ideal für Spaghetti Aglio e Olio, Bruschetta, Marinaden oder Dips.

Einfach mit Olivenöl in der Pfanne anrösten, Pasta untermischen – und fertig ist dein italienisches Geschmackserlebnis!

  • Aromatische Gewürzmischung mit Knoblauch, Chili & Kräutern
  • Ideal für Spaghetti Aglio e Olio & mediterrane Rezepte
  • Vielfältig einsetzbar – auch für Dips, Marinaden & Bruschetta
  • Ohne künstliche Zusatzstoffe – 100 % purer Geschmack
  • Inhalt: 60 g

Zubereitung:
Für 125 g Pasta 2–4 TL der Mischung in 3 EL Olivenöl anrösten und mit den Nudeln vermengen.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,29 kg
Lebensmittelunternehmer

POTLUCK GmbH | Straßenbahnring 18 | D-20251 Hamburg

Nettofüllmenge

60 g

Zutaten

Zutaten: Knoblauch, Paprika, Petersilie, Chili, Basilikum, Oregano

Allergene: Kann Spuren von Senf, Sellerie, Sesam, Mandeln, Gluten und Erdnuss enthalten.

 

durchschnittliche Nährwerte je 100 g

Energie 1439 kJ
Fett 3,1 g
- davon gesättigte Fettsäuren 0,6 g
Kohlenhydrate 54,3 g
- davon Zucker 27 g
Ballaststoffe 14,7 g
Eiweiß 15,9 g
Salz 0,1 g
EP1404

Geschenke clever einsetzen - auch steuerlich!

Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden,  Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • 60 € für besondere Anlässe:
    Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • 50 € monatlich als Sachbezug:
    Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.

    Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.

So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.

Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden

  • Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.

  • Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.

Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.

Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.

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