Mit drei Bausteinen bauen wir deine Arbeitgeberattraktivität auf. Schnell und pragmatisch. Damit Bewerber Schlange stehen.
Wenn Aufträge geschoben oder sogar abgesagt werden müssen, wirkt es negativ auf das Wachstum und die Stabilität des Unternehmens. Vielleicht kennst du das:
Du findest einfach keine Bewerber:innen und wenn doch, dann haben sie unrealistische Ansprüche
Die Leistungsträger:innen verlassen dein Unternehmen und die Boomer-Generation steht kurz vor der Rente
Fluktuation, Recruiting, Onboarding kosten dich viel Zeit, Geld und vor allem Energie
Mit unseren Bausteinen für deine Arbeitgeberattraktivität machst du Mitarbeiter:innen zu Botschaftern, die vom Unternehmen schwärmen und Bewerber:innen anziehen.
So findest du stets die passenden Bewerber:innen für offene Stellen
Die besten Köpfe bleiben im Unternehmen und du kannst längerfristig planen
Du steigerst die Zufriedenheit, das Engagement und somit die Produktivität des Teams
Du hast mehr Zeit für deine Kunden und mehr Spaß bei der Arbeit
Moderne Arbeitsumgebung und Strukturen
Unternehmenskultur
Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Gesunde Führung
Arbeitsplatzsicherheit und Vergütung
Feel-good-management und Mitarbeiter-Incentives
Deine Arbeitgeberattraktivität hat drei Ebenen. Sie beginnt auf der Unternehmensebene mit den richtigen HR-Konzepten, wird über die Führungskräfte in die Teams getragen und zeigt sich täglich im Verhalten der Mitarbeiter:innen.
Mit kleinen Aufmerksamkeiten kannst du viel bewirken – bei Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden. Damit’s beim Finanzamt keine Überraschung gibt, hier das Wichtigste im Überblick:
Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden
60 € für besondere Anlässe:
Zu Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen persönlichen Ereignissen darf’s etwas Besonderes sein – bis 60 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei.
50 € monatlich als Sachbezug:
Jeden Monat dürfen Mitarbeiter:innen bis zu 50 € in Form von Sachleistungen steuerfrei erhalten.
Wichtig: Keine Geldzahlungen – nur Sachwerte sind steuerfrei.
So kannst du regelmäßig Danke sagen – persönlich, wertschätzend und steuerlich sauber.
Geschenke an Geschäftspartner:innen und Kunden
Geschenke bis 50 € netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigten sonst brutto, als Betriebsausgabe – also absetzbar.
Pauschalversteuerung mit 30% gem. § 37b EStG für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr schützt deine Geschäftspartner vor steuerlichen Nachteilen.
Streuwerbeartikel bis 10 € (mit Logo, z. B. Kugelschreiber) sind sogar komplett steuerfrei.
Mit guter Planung und sauberer Doku werden Geschenke zum echten Win-win – fürs Finanzamt und fürs gute Miteinander.
Hinweis: Wir teilen hier praktische Tipps, aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Steuerberater:in – steuerliche Regeln können sich ändern und wir übernehmen keine Haftung.